GAP-Deckung

GAP-Deckung – Schutz für Leasingnehmer

Wer als Leasing – oder Kreditnehmer mit einem geleasten oder kreditfinanzierten Fahrzeug einen Totalschaden erleidet, muss den Restbetrag an den Leasing- bzw. Kreditgeber zahlen. Die GAP-Deckung in der Kfz-Versicherung schützt davor, wenn die Restforderung über dem Erstattungsbetrag der Versicherung liegt. Wir haben die Informationen zum optimalen Schutz zusammengestellt.

GAP-Deckung: Die Fakten

Der Begriff GAP (englisch für Lücke) bezeichnet die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Abrechnungsbetrag aus dem Leasing- oder Kreditvertrag im Falle eines Totalschadens oder Diebstahls. Durch die GAP-Deckung besteht für diesen Differenzbetrag Versicherungsschutz in der Kfz-Versicherung. Wer ein Auto auf Kredit kauft oder im Rahmen eines Autoleasings fährt, sollte daher auf diesen Bestandteil in der Autoversicherung achten. Die GAP-Deckung greift auch, wenn der Schaden von der gegnerischen Haftpflichtversicherung nicht in voller Höhe ersetzt wird. Die Restforderung des Leasingoder Kreditgebers hängt in der Regel von der Restlaufzeit des Vertrages ab. Je nach Modell können leicht mehrere tausend Euro zusammenkommen. Mit der GAP-Deckung erhalten Autofahrer den Schutz vor diesem finanziellen Risiko. Der Versicherungsschutz wird gegen Aufpreis in der Kfz-Haftpflichtversicherung gewährt.

Beispiel für die GAP-Deckung

Nachfolgend erhalten Sie eine Beispielrechnung für die Versicherungsleistung der Kfz- Haftpflichtversicherung im Rahmen der GAP-Deckung.

  • Anschaffungswert des Fahrzeugs: 60.000,00 EUR
  • Laufzeit des Leasingvertrags: 36 Monate
  • Totalschaden im Laufe des 18. Monats
  • Ablösewert : 45.000,00 EUR
  • Wiederbeschaffungswert (= Leistung der Kaskoversicherung): 33.000,00 EUR
  • Verkaufserlös des Fahrzeugs (gem. Gutachten): 5.000,00 EUR
  • vereinbarte Vollkasko-Selbstbeteiligung: 500,00 EUR
  • GAP-Versicherungsleistung in Höhe von 6.500 EUR.

Sofern die GAP-Deckung also Bestandteil der Autoversicherung ist, verbleibt für den Leasings- oder Kreditnehmer im Falle des Totalschadens lediglich die Selbstbeteiligung. Leistungsstarke Kfz-Tarife enthalten in der Regel eine Neuwertentschädigung beim Totalschaden in den ersten 18 oder 24 Monaten. In diesem Fall wird der Wertverlust zwischen Ablöse- und Wiederbeschaffungswert durch die Kaskoversicherung getragen. Danach haftet dann allerdings wieder der Versicherungsnehmer für die Lücke.