Nicht nur die jüngeren Generationen erwarten heutzutage eine weitgehend digitale
Kommunikation, auch im Austausch mit Versicherungsgesellschaften. Wie aber können die häufig
sensiblen Informationen auf die Empfängergeräte gebracht werden? Messengerdienste wie
WhatsApp haben ebenso wie E-Mails im Hinblick auf Datenschutz und Zuverlässigkeit eklatante
Nachteile. Um sie zu umgehen, tüftelt die Versicherungsbranche in Kooperation mit mehreren
Banken an einer innovativen Lösung: DICOMPAY (digital communication payment) soll es
ermöglichen, Versicherungsdokumente wie Zahlungsanforderungen direkt im Onlinebanking
bereitzustellen – also dort, wo ohnehin die Finanzen verwaltet werden.
Bereits Ende 2023 wurde eine Prototyp-Lösung aufgesetzt, um praktische Erfahrungen zu
sammeln. Seither wird das System weiterentwickelt. Ein Veröffentlichungstermin steht noch
nicht fest, zunächst sollen weitere Funktionen implementiert und getestet sowie mehr
Bankenpartner ins Boot geholt werden. DICOMPAY soll die Kommunikation und
Zahlungsvorgänge nicht nur komfortabler und schneller machen, sondern auch Papier und
Versandkosten einsparen.
Aktuelle News
Wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mitteilt, ist der Anteil
digitaler Abschlüsse am Neugeschäft 2024 erneut um zwei Prozentpunkte gegenüber dem
Vorjahr gestiegen. Mit nunmehr 22 Prozent spiegelt er jedoch wider, dass die meisten
Versicherungen einer kundigen, individuellen Beratung bedürfen, wie Vergleichsprogramme,
versicherereigene Abschlussstrecken oder Apps sie nicht bieten können.
Digitalisierungs-Spitzenreiter ist die Kfz-Versicherung, in der 29 Prozent der Abschlüsse ohne
persönliche Beratung erfolgten. Über dem Durchschnitt rangieren auch Krankenzusatz- und
Auslandsreisekrankenpolicen, die 2024 zu 27 Prozent digital vereinbart wurden. In der privaten
Sach-, Unfall- und Haftpflichtversicherung dagegen beträgt der Wert 17 Prozent. Weit darunter
liegen noch Lebensversicherungen, von denen lediglich 3 Prozent ohne den qualifizierten Rat
von Vermittlern oder Vertretern abgeschlossen wurden.
Kommt es im Urlaub zu Verletzungen oder Erkrankungen, ist eine ärztliche Konsultation oft
unvermeidlich. Sorgsam sollte man jedoch auswählen, bei wem man sich in Behandlung begibt
– und das nicht nur aus medizinischen Gründen. Denn einige Versorger nutzen die Not
betroffener Touristen zur Abzocke. So mehren sich etwa Berichte, wonach in ägyptischen
Reisehochburgen mitunter das 20- bis 30-Fache der Honorare verlangt wird, die hierzulande
üblich sind. Besonders unangenehm fallen dabei Hotelärzte und -kliniken auf. Es kommt auch
vor, dass Hotelpersonal Provision für die Empfehlung an bestimmte Mediziner erhält, weshalb
solche Tipps nicht immer zuverlässig sind.
Der ohnehin dringend zu empfehlende Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung
schützt die überteuert behandelten Patienten nur bedingt: Erstattet werden nur die ortsüblichen
Kosten. Den Rest müssen die Versicherten selbst übernehmen. Sie sollten daher wenn möglich
Vertragsärzte und -kliniken des Versicherers in Anspruch nehmen. Zudem ist es sinnvoll, die
Leistungen und Preise vor einer Behandlung schriftlich zu fixieren.
Eine Analyse des Versicherer-Gesamtverbands GDV belegt enorme Kostensteigerungen für die Beteiligten an Gerichtsverfahren. So mussten 2020 für einen typischen Prozess wegen der Rückabwicklung eines Kaufvertrags für einen defekten Neuwagen noch 8.310 Euro entrichtet werden; aktuell sind es 11.109 Euro, mithin 34 Prozent mehr. Wer wegen der Ersteigerung einer gefälschten Armbanduhr vor Gericht zieht, muss sogar 43 Prozent mehr berappen als vor fünf Jahren.
Verantwortlich dafür sind hauptsächlich die Anwalts- und Gerichtsgebühren, die gerade zum 01. Juni erneut merklich angehoben wurden. Doch auch die Inflation trägt zu dem unseligen Trend
bei, da sie den durchschnittlichen Streitwert erhöht, der wiederum die Basis für die Gebührenberechnung bildet.
In der Konsequenz verzichten viele Menschen, die nicht rechtsschutzversichert sind, aus Kostengründen auf die Durchsetzung ihres Rechts. So legte eine vom Bundesjustizministerium veranlasste Umfrage unter Anwälten offen, dass ein Klageverzicht von den Mandanten in 60 Prozent der Fälle mit den zu erwartenden Kosten begründet wird.
Mit rund 5,7 Milliarden Euro fielen die versicherten Schäden durch Naturgefahren im vergangenen Jahr ähnlich hoch aus wie im Vorjahr, wie der Versicherer-Gesamtverband GDV
kürzlich mitteilte. Der Anteil von Stürmen war zwar geringer, dafür schlugen aber Starkregen und Überschwemmungen mit 2,6 Milliarden Euro ungewöhnlich massiv zu Buche – der langjährige Durchschnitt liegt eine Milliarde darunter. Besonders betroffen waren Baden-Württemberg und Bayern. Relativ verschont blieben hingegen, neben den drei Stadtstaaten, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt.
Der Löwenanteil der Schäden entfiel mit 4,4 Milliarden Euro auf die Sachversicherung, die private Gebäude und Hausrat ebenso abdeckt wie Gewerbe- und Industriebetriebe. Die verbleibenden 1,3 Milliarden Euro wurden für Schäden an Kfz geleistet.
GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen warnt angesichts des langjährigen Negativtrends vor weiterhin wachsenden Schäden durch Naturgefahren: „Die Folgen des Klimawandels werden auch bei uns immer spürbarer.“
Auch wenn das Jahr erst zur Hälfte vorbei ist, wagen die deutschen Kfz-Versicherer bereits eine Prognose für die Entwicklung der Werkstatt- und Ersatzteilpreise. Die Hochrechnung fällt erneut ernüchternd aus: Ein Aufschlag von 4,5 Prozent steht für das Gesamtjahr zu befürchten.
Hauptpreistreiber sind die Autokonzerne, die für ihre designgeschützten Originalteile immer mehr Geld verlangen. In der Folge stiegen die Preise für Kfz-Ersatzteile zwischen 2014 und 2024 im Schnitt um 5,4 Prozent jährlich, während die allgemeine Inflationsrate durchschnittlich 2,4 Prozent betrug. Summa summarum ergibt das im genannten Zeitraum einen Aufschlag von 75 Prozent auf Ersatzteile.
Ob der Kostenanstieg eine Erhöhung der Versicherungsbeiträge nötig macht, lässt sich nicht pauschal vorhersagen. Die Branche insgesamt geht von einem kostendeckenden Jahr aus; bei einzelnen Versicherern kann die Schadeninflation jedoch eine Prämienanpassung unumgänglich machen. Dazu sind sie versicherungsrechtlich verpflichtet, wenn die Aufwendungen die Beitragseinnahmen übersteigen.
Insgesamt ist die Zahl der Autounfälle, bei denen Personen zu Schaden kamen, in den letzten Jahren gesunken. Mit 303.800 lag sie 2023 um 12 Prozent unter dem Wert von 2013, wie die Unfallforschung der Versicherer (UDV) kürzlich mitteilte. Konträr verläuft der Trend indes bei über 75-jährigen Fahrern: Sie erlitten 2023 ganze 28 Prozent mehr Unfälle mit Personenschaden als 2013, nämlich circa 21.500. Bei 77 Prozent davon waren sie selbst die Verursacher.
Der wesentliche Grund für diesen besorgniserregenden Trend liegt laut UDV schlicht in der wachsenden Zahl älterer Fahrer auf deutschen Straßen. „Gab es 2015 noch knapp 2,5 Millionen Führerscheinbesitzer in der Generation 75plus, waren es 2024 mit fast 5,9 Millionen mehr als doppelt so viele“, erläutert UDV-Leiterin Kirstin Zeidler.
Im hohen Alter lassen Reaktions- und Konzentrationsvermögen naturgemäß merklich nach. Als Mittel zur Risikoreduktion empfiehlt die UDV Rückmeldefahrten mit speziell ausgebildeten Beifahrern. Deren Einschätzung hat keine Folgen für den Führerschein, sondern dient zur Sensibilisierung für die eigenen Stärken und Schwächen.
Neben dem Gesundheitswesen und der Landwirtschaft werden Versicherungen zu den Hauptleidtragenden des Klimawandels gehören, prognostiziert eine neue Studie der Gesellschaft für Wirtschaftliche Strukturforschung (GWS). Demnach entfällt ein Drittel der klimabedingten volkswirtschaftlichen Schäden von 690 Milliarden Euro, die für 2025 bis 2050 erwartet werden, auf die Assekuranz. Effektive Klimaschutzmaßnahmen sind dabei schon eingepreist, ohne sie würde die Summe noch wachsen.
Schon heute verzeichnen die Versicherer eine Zunahme der extremwetterbedingten Schäden. Für die Studie haben die Forscher historische Klimafolgeschäden in einem „Treppenverlauf“ fortgeschrieben, ausgehend vom Trend seit 2000: Bis 2014 wurden jährlich im Durchschnitt rund
4 Milliarden Euro verzeichnet, seither 10,3 Milliarden. Immerhin steckt in der Notwendigkeit einer Anpassung an den Klimawandel ebenfalls viel ökonomisches Potenzial: Maßnahmen mit diesem Zweck können dem BIP der Studie zufolge bis 2050 rund 600 Milliarden Euro zuführen.
Im vergangenen Jahr wurden den deutschen Versicherern rund 135.000 Fahrraddiebstähle gemeldet, etwa 10.000 weniger als 2023. Der langjährige Trend zeigt damit nach unten. Vor 20 Jahren wurden noch circa 260.000 Fälle registriert.
Konterkariert wird diese erfreuliche Entwicklung allerdings durch galoppierende Schadenkosten. Im Durchschnitt erstatteten die Versicherer 1.190 Euro pro versicherten Diebstahl – vor 20 Jahren war es weniger als ein Drittel davon. Der Versicherer-Gesamtverband mutmaßt, dass Diebe immer gezielter hochwertige Räder entwenden. Zudem geht der Trend zum teuren E-Bike. Als Folge davon mussten die Gesellschaften 2024 die Rekordgesamtsumme von rund 160 Millionen Euro für die Schadenregulierung aufwenden.
Zahlreiche geklaute Räder sind jedoch nicht versichert. Nur etwa die Hälfte der etwa 27 Millionen Hausratversicherungen in Deutschland enthält eine Fahrradklausel, die Diebstahl
abdeckt. Die polizeiliche Statistik weist denn auch wesentlich mehr Fahrraddiebstähle für 2024 aus, nämlich 247.000.